Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person überprüft werden.
Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016. Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit der richtigen Ausrüstung. Leitern und Tritte sind ein unverzichtbares Hilfsmittel in vielen Arbeitsbereichen, bergen jedoch auch ein hohes Unfallrisiko, wenn sie nicht regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die DGUV Information 208-016 regelt die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung von Leitern und Tritten, um sicherzustellen, dass sie sicher und einsatzbereit sind.
Die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel – und dazu gehören auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig nach DGUV Information 208-016 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern” konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die DGUV Information 208-016 fordert regelmäßige, fachgerechte Überprüfungen von Leitern und Tritten durch befähigte Personen. Die Hauptanforderungen sind:
Eine gründliche Prüfung umfasst folgende Schritte:
Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach den Vorgaben der DGUV Information 208-016. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Ihre Arbeitsmittel stets den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Von Gerüsten geht eine hohe Absturzgefährdung aus. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 2121 Teil 1 hat der Unternehmer bzw. der Gerüstbauer sicherzustellen, dass Gerüste sicher benutzt werden können.
Hierzu müssen diese auf eine ordnungsgemäße Montage und vor jeder Benutzung auf eine sichere Funktion hin geprüft werden.
Wir prüfen für Sie die Gerüste um die Sicherheit der daraufarbeitenden Personen zu gewährleisten.
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