Prüfung von Leitern und Tritte

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person überprüft werden.

Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016. Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit der richtigen Ausrüstung. Leitern und Tritte sind ein unverzichtbares Hilfsmittel in vielen Arbeitsbereichen, bergen jedoch auch ein hohes Unfallrisiko, wenn sie nicht regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die DGUV Information 208-016 regelt die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung von Leitern und Tritten, um sicherzustellen, dass sie sicher und einsatzbereit sind.

Die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel – und dazu gehören auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig nach DGUV Information 208-016 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern” konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die DGUV Information 208-016 fordert regelmäßige, fachgerechte Überprüfungen von Leitern und Tritten durch befähigte Personen. Die Hauptanforderungen sind:

  • Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung: Alle Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich auf Mängel untersucht werden.
  • Prüfung durch eine befähigte Person: Die Prüfung darf nur von qualifizierten und geschulten Personen durchgeführt werden, die die Anforderungen der DGUV kennen.
  • Dokumentation der Prüfung: Alle Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Geräte sicher sind.

Eine gründliche Prüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Sichtprüfung: Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Risse, Korrosion oder Verschleiß an Sprossen, Holmen und Verbindungselementen.
  2. Funktionstest: Überprüfung der Standsicherheit, der Gelenke, der Verriegelungsmechanismen und der Stabilität der Leiter.
  3. Sicherheitskennzeichnung: Kontrolle, ob alle Warnhinweise, Prüfplaketten und Bedienungshinweise vorhanden und gut lesbar sind.
  4. Dokumentation: Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Beschädigte Leitern werden sofort aussortiert oder repariert.

Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach den Vorgaben der DGUV Information 208-016. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Ihre Arbeitsmittel stets den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen.

  • Schnelle und zuverlässige Prüfung vor Ort
  • Erfahrene Prüfer mit umfassender Kenntnis der DGUV-Vorschriften
  • Detaillierte Dokumentation jeder Prüfung und Beratung zu Wartungsmaßnahmen

Prüfen von Gerüste

Von Gerüsten geht eine hohe Absturzgefährdung aus. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 2121 Teil 1 hat der Unternehmer bzw. der Gerüstbauer sicherzustellen, dass Gerüste sicher benutzt werden können. 

Hierzu müssen diese auf eine ordnungsgemäße Montage und vor jeder Benutzung auf eine sichere Funktion hin geprüft werden.

Wir prüfen für Sie die Gerüste um die Sicherheit der daraufarbeitenden Personen zu gewährleisten.

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