Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu entwickeln.
Sie ermöglicht es Unternehmen, systematisch und präventiv Risiken zu erkennen, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen sowie gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, indem sie sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt.
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Mit Hilfe der für jede aufgeführte Detailgefährdung oder -belastung ermittelten Risikobewertung wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren mit dem Hauptaugenmerk „Der Mensch im Mittelpunkt“ eine Rangermittlung durchgeführt. Im Einzelnen werden hier insbesondere die Faktoren „Potentieller Personenschaden“, „Expositions- und Aufenthaltsdauer“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Ausweichmöglichkeit“ verwendet, um somit für aufgeführte Punkte ein Werkzeug zur Prioritätensetzung bei der Abarbeitung und der Maßnahmenfestlegung verschiedener Punkte zur Verfügung zu stellen.
Die Gefährdungs- / Belastungsbeurteilung dient einem Unternehmen neben der Erfüllung der gesetzlich festgeschriebenen Dokumentationspflicht der Beurteilung für Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern als „Rahmenwerk Arbeitsschutz“ zur Unterstützung der Sicherheitsfachkraft. Für einen sinnvollen Einsatz sowie die Bereithaltung einer aussagekräftigen Behördenvorlage ist daher eine konsequente Pflege und Aktualisierung der Beurteilung unerlässlich.
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