Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Arbeiten in kontaminierten Bereichen laut DGUV Regel 101-004 sind insbesondere Bauarbeiten zur Sanierung von Altlasten und Grundwasser, zum Rückbau belasteter Gebäude oder auf Mülldeponien.

Doch auch ein Untergrund kann selbstverständlich kontaminiert sein, sei es durch Havarien oder industriell gewerbliche Nutzung.

Auch die Arbeiten an und in Gebäuden, in denen Baustoffe verarbeitet worden sind, die heute als gesundheitsgefährdende Schadstoffe gelten, gelten als Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.

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