Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem JBüro für Arbeitssicherheit und dem Auftraggeber geschlossen werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Das JBüro für Arbeitssicherheit verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichneten Dienstleistungen in der Arbeitssicherheit oder Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Büro alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 4 Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt gemäß schriftlich vereinbartem Honorar.
  2. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die üblichen Vergütungssätze unseres Büros.
  3. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Leistungszeit und Verzug

  1. Die vereinbarten Fristen und Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich, soweit dies schriftlich festgelegt wurde.
  2. Das JBüro für Arbeitssicherheit haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Arbeitschützer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  2. Das JBüro für Arbeitssicherheit haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. 

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Das JBüro für Arbeitssicherheit verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 8 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  2. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Büros, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025

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